EXPERTENINTERVIEW EXPERTENTELEFON „Das Sterben nicht totschweigen“ am 25.10.2012

Experteninterview zum Thema „Das Sterben nicht totschweigen. Den letzten Weg selbstbestimmt und in Würde gehen“

Interview mit Dr. Markus Schuhmann, Fachanwalt für Erbrecht, München, und Michaela Atsch, Expertin für Personenversicherungen der Münchener Verein Versicherungsgruppe

 

 

 

 

 

Welche Anforderungen muss ein Testament erfüllen, damit es nicht angefochten werden kann?

 

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  • Dr. Markus Schuhmann: Die Anfechtung eines Testaments ist nur in wenigen vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen möglich. Explizite Anordnungen in einem Testament, wodurch jegliche Anfechtung ausgeschlossen wird, gibt es nicht. Wird Ihr Testament von einem Experten entworfen, so können aber zumindest die meisten Fälle einer Anfechtung verhindert werden. In einem Ehegattentestament können aber auch Regelungen zu einem Anfechtungsverzicht aufgenommen werden. Dieser Anfechtungsverzicht bindet beispielsweise den überlebenden Ehegatten für den Fall, dass dieser wieder heiratet und neue pflichtteilsberechtigte Personen hinzukommen.

Wer erhält einen Pflichtteil und unter welchen Bedingungen kann den Berechtigten das Erbe ganz streitig gemacht werden?

  • Dr. Markus Schuhmann: Werden Abkömmlinge, leibliche wie adoptierte Kinder, sowie Eltern und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, sind sie unter Umständen dennoch pflichtteilsberechtigt. Der Erblasser kann ihnen jedoch den Pflichtteil durch Anordnung im Testament oder Erbvertrag in verschiedenen Fällen entziehen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn ein Abkömmling sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser, seinen Ehepartner oder einen anderen Abkömmling schuldig gemacht hat.

Was kostet es, sein Testament von einem Anwalt oder Notar aufsetzen zu lassen?

  • Dr. Markus Schuhmann: Das hängt davon ab, ob das Testament von einem Notar oder Anwalt verfasst wird. Für die – gesetzlich geregelte und nicht verhandelbare – Höhe der Notargebühren kommt es ausschließlich auf den Wert des Netto-Vermögens an, nicht jedoch auf den Zeitaufwand des Notars. Bei kleinen Vermögen dürfte das notarielle Testament daher oftmals billiger sein als die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Bei größeren Vermögen wird das notarielle Testament deutlich teurer sein als das vom Anwalt. Rechtsanwälte dürfen nämlich über die Höhe der Gebühren mit dem Mandanten Vereinbarungen treffen und beispielsweise nur nach Zeitaufwand abrechnen. Laut der für Notare verbindlichen Kostenordnung kostet etwa die Beurkundung und Verwahrung eines Erbvertrages von zwei Beteiligten mit einem Gesamtnachlass von bis zu 50.000 Euro 264 Euro, bei bis zu 500.000 Euro wären es 1.614 Euro Kosten, jeweils zuzüglich der Umsatzsteuer.

Lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden, indem man sich für Schenkungen entscheidet?

  • Dr. Markus Schuhmann: Durch das regelmäßige Ausnutzen der persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge kann ein erhebliches Maß an Erbschaftsteuer gespart werden. Nach derzeitiger Rechtslage stehen Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmern folgende persönliche Freibeträge zu: Ehegatten 500.000 Euro und Kindern 400.000 Euro. Diese Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre erneut wieder in Anspruch genommen und auch bei Schenkungen genutzt werden.

Wen können Alleinstehende als Bevollmächtigten einsetzen, wenn diese Person zum Beispiel auch im Krankenhaus dafür sorgen soll, dass die eigenen Wünsche ausgeführt werden?

  • Dr. Markus Schuhmann: Oftmals werden besondere Vertrauenspersonen wie beispielsweise Rechtsanwälte als sogenannte Vorsorgeanwälte zu Bevollmächtigten ernannt. Da der Vorsorgeanwalt nicht Erbe der vertretenen Person wird, hat er kein Interesse daran, das betreute Vermögen zulasten der Lebensqualität des Vertretenen unnötig zu schonen. Sofern genaue Anordnungen gegeben wurden, handelt er danach.

Müssen die Angehörigen die Bestattungskosten tragen? Und wenn ja: Können sie sich dagegen wehren?

 

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  • Michaela Atsch, Expertin für Personenversicherungen der Münchener Verein Versicherungsgruppe: Stirbt ein Angehöriger, stellt sich die Frage, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat. In Deutschland besteht eine Bestattungsverpflichtung und die nächsten Angehörigen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten für das Begräbnis zu übernehmen. Selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird, müssen die Angehörigen dafür aufkommen. Mit einer Sterbegeldversicherung werden zum einen die Angehörigen finanziell entlastet und zum anderen kann bereits zu Lebzeiten ein würdevoller Abschied nach eigenen Vorstellungen festgelegt werden.

Was geschieht mit dem restlichen Geld, wenn nach Begleichung der Kosten für die Beisetzung von der Auszahlungssumme der Sterbegeldversicherung noch etwas übrig bleibt?

  • Michaela Atsch: Hierüber kann der Begünstigte der Sterbegeldversicherung frei verfügen.

Mit welchen Kosten muss man mindestens beziehungsweise höchstens für eine Beisetzung rechnen? Und ist der Verwendungszweck im Sterbegeldversicherungsvertrag festgelegt oder kann man darüber frei verfügen?

  • Michaela Atsch: Je nach Art des Begräbnisses entstehen unterschiedliche Kosten. So ist für eine herkömmliche Erdbestattung mit Kosten für Sarg, Grabstein, Blumenschmuck und Trauerfeier zu rechnen. Hinzu kommen die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren der Friedhöfe. Je nach Ausführung sind schnell Kosten zwischen 2.500 und weit über 10.000 Euro erreicht. Die ausgezahlte Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung steht den Begünstigten zur freien Verfügung, wenngleich sie natürlich meist zur Absicherung der Beerdigungskosten abgeschlossen wurde.

Wann lohnt sich überhaupt so eine Versicherung und ab wann ist man zu alt oder zu krank dafür?

  • Michaela Atsch: Eine Sterbegeldversicherung ist für jeden sinnvoll, der nach dem Tod seinen Kindern oder Verwandten nicht finanziell zur Last fallen will. Denn anders als ein Sparguthaben kombiniert die Sterbegeldversicherung Kapitalanlage mit Risikovorsorge. So bieten viele Tarife unabhängig vom Alter Sofortschutz bei Unfalltod an. Darüber hinaus ist es nicht ohne Risiko, das Geld für das eigene Begräbnis auf ein Sparbuch zu legen. Denn wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss sein Vermögen bis zu einer Freibetragsgrenze – abhängig vom Lebensalter – auflösen. Dagegen ist eine Sterbegeldversicherung in der Regel vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher. Besonders empfehlenswert ist eine Sterbegeldversicherung für Personen, die eine herkömmliche Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung – zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen – nicht mehr erhalten. Denn bei vielen Gesellschaften ist der Abschluss der Sterbegeldversicherung über das 80. Lebensjahr hinaus und ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Kann ich eine Sterbegeldversicherung für meine Eltern abschließen und was kostet das?

  • Michaela Atsch: Selbstverständlich können Kinder für ihre Eltern eine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Beiträge variieren je nach Versicherungsgesellschaft und sind abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter der zu versichernden Person sowie der gewünschten Versicherungssumme. Besonders für Frauen lohnt sich jetzt noch ein Vertragsabschluss bis 20. Dezember. Denn dann tritt die sogenannte EU-Regelung Unisex in Kraft und dann wird es für Frauen bei der Sterbegeldversicherung deutlich teurer. Auf www.mv-versicherung.de steht mehr dazu.
Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),